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Richtlinie gegen Menschenhandel

Zweck

Unser Unternehmen und die Regierung der Vereinigten Staaten verbieten Menschenhandel. Die Richtlinie der US-Regierung zum Verbot von Menschenhandel findest du unter 48 CFR § 52.222-50 und ist unten unter der Überschrift „Zusammenfassung der Richtlinie der US-Regierung zum Verbot von Menschenhandel” zusammengefasst.

Unser Unternehmen setzt sich dafür ein, seinen rechtmäßigen Nutzern eine Umgebung zu bieten, die frei von Menschenhandel, Sexhandel und Sklaverei ist, was im Sinne dieser Richtlinie auch Zwangsarbeit und illegale Kinderarbeit umfasst. Online Connections Inc. toleriert oder duldet keinen Menschenhandel, Sexhandel oder Sklaverei in irgendeinem Teil unserer globalen Organisation.

Die Mitarbeiter, Tochtergesellschaften, Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten, Partner und andere Personen, mit denen unser Unternehmen Geschäfte macht, dürfen sich nicht an Praktiken beteiligen, die Menschenhandel oder Sklaverei darstellen.

Umfang

Diese Richtlinie gilt für alle Besucher und Kunden der Websites und mobilen Anwendungen unseres Unternehmens. Jeder Besucher und Kunde ist dafür verantwortlich, diese Richtlinie zu lesen, zu verstehen und einzuhalten. Wenn du Fragen oder Bedenken zu dieser Richtlinie hast, wende dich bitte an den Kundendienst unseres Unternehmens, um weitere Informationen zu erhalten.

Prozeduren

Melde alles, was du für einen Verstoß gegen diese Richtlinie hältst, unserem Kundenservice. Der leitet das dann an unsere Rechtsabteilung weiter und es kann sein, dass die zuständige Behörde eingeschaltet wird.

Besucher und Kunden, die tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten nicht melden, können als Verstoß gegen diese Richtlinie angesehen werden.

Zusammenfassung der US-Regierungspolitik zum Verbot des Menschenhandels

Besucher und Kunden der Website und der mobilen Anwendungen unseres Unternehmens dürfen sich nicht an Praktiken beteiligen, die Menschenhandel oder Sklaverei darstellen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Aktivitäten:

  • Jede Form von Menschenhandel.
  • Vermittlung von kommerziellen Sexdienstleistungen.
  • Zwangsarbeit bei der Ausführung von Arbeiten.
  • Vernichtung, Unterschlagung, Beschlagnahmung oder sonstige Verhinderung des Zugangs eines Mitarbeiters zu seinen Ausweispapieren oder Einwanderungsdokumenten, wie Reisepässen oder Führerscheinen, unabhängig von der ausstellenden Behörde.
  • Irreführende oder betrügerische Praktiken bei der Anwerbung von Mitarbeitern oder beim Angebot von Arbeits-/Vertragspositionen, wie z. B. die Nichtbekanntgabe grundlegender Informationen in einer für den Mitarbeiter oder Bewerber verständlichen Form und Sprache oder die Abgabe wesentlich falscher Angaben bei der Anwerbung von Mitarbeitern in Bezug auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich Löhne und Nebenleistungen, Arbeitsort, Lebensbedingungen, Unterkunft und damit verbundene Kosten (sofern vom Arbeitgeber oder Vermittler bereitgestellt), alle wesentlichen Kosten, die dem Arbeitnehmer oder Bewerber in Rechnung gestellt werden, und gegebenenfalls die Gefährlichkeit der Arbeit.
  • Einsatz von Personalvermittlern, die die lokalen Arbeitsgesetze des Landes, in dem die Rekrutierung stattfindet, nicht einhalten.
  • Erhebung von Vermittlungsgebühren von Bewerbern.
  • Wenn gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, Versäumnis, die Rückreise zu organisieren oder die Kosten für die Rückreise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu übernehmen.
  • Wenn gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, Versäumnis, eine Unterkunft bereitzustellen oder zu vermitteln, die den Wohn- und Sicherheitsstandards des Gastlandes entspricht.
  • Wenn gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, Versäumnis, einen Arbeitsvertrag, eine Vermittlungsvereinbarung oder andere erforderliche Arbeitsunterlagen in schriftlicher Form mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und in einer Sprache, die der Arbeitnehmer versteht, zur Verfügung zu stellen.
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